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Die Leihmutterschaft: warum ist sie in Spanien verboten?

Die Leihmutterschaft: warum ist sie in Spanien verboten?

Seitdem 1988 das erste spanische Gesetz über künstliche Befruchtung erlassen wurde, wird ein Vertrag, der die Leihmutterschaft regelt, völlig zu Recht als nichtig betrachtet. Und zwar unabhängig davon, ob er gegen Entgelt oder uneigennützig abgeschlossen wird, da in unserem Land die Abstammung der Frau zugeschrieben wird, die gebärt. Das aktuelle Gesetz 14/2006 vom 26. Mai über Techniken der künstlichen Befruchtung, behält diese Regelung bei und stuft die Leihmutterschaft als sehr schweren Verstoß ein.

Ursachen

Die derzeitige Nichtigkeit eines Leihmutterschaftsvertrags hat mehrere Gründe. Hierzu gehören:

  • Ethische Gründe.
  • Mögliche Kommerzialisierung des Körpers der Leihmutter, wenn der Vertrag für einen Preis abgeschlossen wird.
  • Gründe der reproduktiven Ausbeutung,
  • oder sogar der Affektivität, angesichts der Schwierigkeit, die Rechte der austragenden Mutter zu schützen.
  • Außerdem besteht keine übereinstimmende Position zwischen der Generaldirektion für Register und Notariate und dem Obersten Gerichtshof bezüglich der Eintragung in Spanien von Kindern, die auf diese Weise im Ausland geboren wurden. Dies liegt daran, dass es einerseits nicht folgerichtig ist, Kinder, die mit Hilfe eines nach spanischem Recht nichtigen Vertrags geboren wurden, legal anzumelden, doch andererseits das höhere Interesse des Minderjährigen schutzwürdig ist. Diese Situation führt zu rechtlicher Unsicherheit.

In den letzten Jahren wurden in Spanien Gesetzesinitiativen zur Regelung der Leihmutterschaft gestartet, die bisher kein Ergebnis brachten, und die den Umfang einer möglichen Regelung eingrenzen sollen. D.h. es geht darum, ob sie nur auf eine Alternative zu den Techniken der künstlichen Befruchtung eingegrenzt wird, was bedeuten würde, dass Frauen oder heterosexuelle Paare Zugang zu ihnen hätten, oder ob diese Möglichkeit auf männliche homosexuelle Paare als eine Alternative zur Adoption erweitert wird. Die spanische Bioethik-Kommission ist in dieser Hinsicht gegen eine freizügige Regelung.

Leihmutterschaft in anderen Ländern

Die erste Option gilt derzeit im Vereinigten Königreich, nämlich das Verbot einer kommerziellen Praxis der Leihmutterschaft. Sie wird jedoch aus therapeutischen Gründen erlaubt. Sie ist zudem kostenlos und verleiht der austragenden Mutter eine Reihe von Prioritäten, wobei sie der Abstammung zugunsten der Wunscheltern zustimmen muss, allerdings auch die Möglichkeit hat, diese Zustimmung zu widerrufen.

Besondere Erwähnung verdient die neue Regelung dieser Materie in Portugal. Unser Nachbarland ist inzwischen das dritte Land der EU mit einer freizügigeren Gesetzgebung in diesem Bereich, zusammen mit Griechenland und dem Vereinigten Königreich. Diese neue Regelung erlaubt auch, dass Ausländer Zugang erhalten, unter der einzigen Voraussetzung, dass sie hierfür eine Fruchtbarkeitsklinik in Portugal aufsuchen. Das neue portugiesische Gesetz lässt die Leihmutterschaft nur aus therapeutischen Gründen zu. Deshalb können männliche homosexuelle Paare sie nicht in Anspruch nehmen.

In jedem Fall ist die Leihmutterschaft zurzeit eines der umstrittensten Themen im Bereich der Bioethik. Daher ist es sehr kompliziert, eine Lösung zu finden, die alle Beteiligten zufriedenstellt und gleichzeitig alle rechtlichen und ethischen Grundsätze berücksichtigt.

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