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Kann ich das Geschlecht der Embryonen für meinen Transfer auswählen?

Kann ich das Geschlecht der Embryonen für meinen Transfer auswählen?

Das menschliche Genom besteht aus 46 Chromosomen: 23 davon sind von unserem Vater und 23 von unserer Mutter vererbt. In diesen Chromosomen ist die gesamte genetische Information unseres Organismus gespeichert. Diese 23 Paare werden aufgeteilt in: 22 Paare namens Autosome, und ein Paar Geschlechtschromosome (X und Y), welche die beiden Geschlechter unterscheiden (Mann XY und Frau XX).

Aus technischer Sicht verfügen wir durch die Anwendung einer Präimplantationsdiagnostik über ein Werkzeug, das die gesamte Chromosomenausstattung des Embryos analysieren kann. Diese Technik, die als PGS/PGT-A/CCS (umfassendes Chromosomen-Screening) bekannt ist, erlaubt die Entdeckung von Zugewinnen oder Verlusten jedes Chromosoms des Embryos. So dass wir mit Hilfe des PGS/PGT-A/CCS die komplette Ausstattung des Embryos analysieren und bestimmen können, ob keine Überschüsse oder Fehler in der DNA vorliegen, die die geeignete Entwicklung des Embryos verhindern. Doch wenn wir uns außerdem auf die Geschlechtschromosomen konzentrieren, können wir erfahren, ob der analysierte Embryo zwei X-Chromosomen hat, und daher ein Mädchen wird (XX), oder ein X- und ein Y-Chromosom (XY) hat, und ein Junge wird.

Gesetzgebung

Das Gesetz, das die Anwendung der Techniken der künstlichen Befruchtung regelt (Gesetz 14/2006 vom 26. Mai) legt fest, dass die Präimplantationsdiagnostik nur für die Entdeckung von schweren genetischen Krankheiten oder Krankheiten, die das Bestehen des Embryos gefährden, angewandt werden kann. Daher könnte man Embryonen eines bestimmten Geschlechts lediglich bei Fällen auswählen, deren Ziel es ist, die Übertragung von mit den Geschlechtschromosomen verbundenen Krankheiten zu verhindern. Die Nichterfüllung dieses Gesetzes gilt als sehr schwerer Verstoß.

Schlussfolgerung: obwohl es aus technischer Sicht möglich ist, das Geschlecht der zu transferierenden Embryonen zu erfahren, gestattet das Gesetz, das die Techniken der künstlichen Befruchtung regelt, besagte Auswahl nicht, außer in Fällen von mit dem Geschlecht verbundenen Krankheiten.

Dr. Belén Lledó, wissenschaftliche Leiterin von IBBIOTECH, das zur Gruppe Instituto Bernabeu gehört.

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