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Die registrierte Doppelmutterschaft bei lesbischen Ehen

Die registrierte Doppelmutterschaft bei lesbischen Ehen

Im vergangenen Juli wurde das Gesetz 19/2015 von den Verwaltungsmaßnahmen der spanischen Justizverwaltung und Standesämter geändert. Der geänderte Artikel des Gesetzes 14/2006 zu den Techniken der assistierten Reproduktion fordert eine klarere Formulierung als zuvor. Gleichzeitig ist es ein weiterer Schritt zur Gleichstellung von heterosexuellen und lesbischen Paaren.

Der neue Wortlaut schreibt: “Wenn Frauen, mit einer anderen Frau verheiratet und nicht rechtlich oder de facto getrennt sind, hat ebenso die Partnerin, die nicht die biologische Mutter ist, dass gleiche Recht der Abstammung des Kindes.“

Diese Anordnung ermöglicht lesbischen Paaren die Registrierung der Doppelmutterschaft von Kindern, die durch die Anwendung der Techniken der assistierten Reproduktion geboren werden. Dies ist unabhängig von der verwendeten Technik, ob durch Insemination, In-vitro-Fertilisation, Eizellspende (durch die Eizellen der Partnerin, ROPA), immer durch Verwendung von anonymen Spendersamen.

Seit 2005 wurde im spanischen Zivilgesetzbuch die Möglichkeit der gleichgeschlechtlichen Eheschließung eingeführt. Seit dieser Veränderung gab es viele Fortschritte auf dem Weg der Gleichstellung von lesbischen und heterosexuellen Paaren. Demnach fordert Artikel 6.3 des Gesetzes 14/2006 den Bedarf der Zustimmung beider Ehepartner, unabhängig davon welche der Partnerinnen die Behandlung der assistierten Reproduktion durchführen lässt, um die Doppelmutterschaft registrieren zu können.

Dennoch ist es noch ein langer Weg bis hin zur vollständigen Gleichstellung von heterosexuellen und lesbischen Paaren im Bereich der assistierten Reproduktion. Ein großer Unterschied besteht bei unverheirateten Frauen, die keiner spezifischen Rechtsgrundlage und spezifischer Rechtsvorschriften in diesem Bereich unterliegen. Für sie ist es ein langwieriger Prozess vor Gericht die Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren einzufordern.

Wir hoffen auf weitere Fortschritte vom Gesetzgeber.

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