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Die Legalität der Eizellspende in Spanien: Anonymität und Geheimhaltung

Die Legalität der Eizellspende in Spanien: Anonymität und Geheimhaltung

Die Reproduktionsbehandlungen mit gespendeten Eizellen haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung zugenommen.

Es ist ratsam, die Hauptmerkmale, welches das Gesetz 14/2006 über die Techniken der assistierten Humanreproduktion der Eizellspende gewährt, hervorzuheben, und welche nachfolgend erläutert werden:

  1. Die Eizellspende muss altruistisch und unbezahlt sein, da eines der inspirierenden Prinzipien der spanischen Gesundheitsministerien das Verbot des Handeltreibens mit dem menschlichen Körpern und seiner Zellen ist.
  2. Ferner handelt es sich um einen unentgeldlichen und formalen Vertrag zwischen der Spenderin und des zur Ausführung der Technik authorisierten Zentrums. Dadurch steht dem medizinischem Team des Zentrums die Auswahl der Spenderin zu.
  3. Der Grundaspekt ist die Anonymität der Spende und die Garantie auf Geheimhaltung der persönlichen Daten und der Identitäten der Spenderinnen, sowohl in den Gametenbanken als auch in den Reproduktionszentren.

In diesem Sinne muss hervorgehoben werden, dass nur aufgrund au?ergewöhnlichen Motiven, welche ein gewisses Risiko für das Leben oder die Gesundheit des Kindes oder gegebenfalls in Übereinstimmung mit dem Strafprozessrecht, die Identität der Spender freigegeben werden, selbsverständlich ohne jegliche Veröffentlichung dieser Daten zu geben.

Um mit der Regelung der Anonymität abzuschlie?en, ist es wichtig zu erwähnen, dass ungeachtet der Verbots der Freilegung der Identität der Spender, das Gesetz sowohl den Empfängerpatientinnen von Gameten und Embryonen als auch den daraus hervorgegangenen Kindern das Recht, auf allgemeine Information zu den Spendern, welche nicht deren Identität miteinbeziehen, gewährt. In jedem Fall muss jene Information beschränkt sein und darf nicht zur Identifizierung der Spenderin führen.

Der Bruch mit den Konditionen zur Vertraulichkeit der persönlichen Daten und der ökonomischen Vergütung von Gameten- oder Embryonenspendern, sind im Gesetz zur Assistierten Reproduktion als schwere Verstö?e, welche hohe Geldstrafen nach sich ziehen und die bis zum Widerruf der behördlichen Bevollmächtigung als Zentrum für assistierte Reproduktion gehen kann, und was somit eine möglichen Schlie?ung desselben bedeuten kann.

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