Kinderwunsch bei Alleinstehenden und homosexuellen Paaren

Die Vermehrung setzt vorraus, dass eine Interaktion zwischen weiblichen und männlichen Zellen im weiblichen Körper stattfindet. Sollten die Bedingungen jedoch andere sein, so wie die Sexualität oder der Ehelichestatus, ändert sich nicht der Wunsch nach Kindern auch wenn die biologischen Aspekte nicht gegeben sind.

Bei Indentitätsfragen oder sexueller Orientierung ist dieser Prozess nicht akzeptabel oder wenn der weibliche Part keinen männlichen Partner hat, können wir auf die Techniken der assistierten Reproduktion zurückgreifen.

Heute setzen wir uns mit vielen verschieden Situationen auseinander und wünschen uns das jede dieser Situationen eine spezielle Lösung erhält. Sei es der Kinderwunsch bei Alleinstehenden oder der Kinderwunsch homosexueller Paare.

Kinderwunsch Alleinstehende - Kinderwunsch homosexuelle Paare

WAS KÖNNEN DIE TECHNIKEN DER ASSISTIERTEN REPRODUKTION FÜR MICH TUN?

  • Was sind die Techniken der assistierten Reproduktion? Wir definieren es als eine Reihe verschiedener Behandlungen die zu einer Schwangerschaft verhelfen sollen und bei denen die Keimzellen einer besonderen Behandlung im Labor unterzogen werden.
  • Welche Behandlung trifft auf mich zu? Das hängt von Ihrem Fall und den Umständen ab, aus diesem Grund ist es ratsam einen Erstbesuch zu vereinbaren um nicht nur Ihre medizinische Situation sondern auch die rechtliche Lage zu besprechen.
  • Wie sind die Erfolgschancen? Die Erfolgsraten hängen auch von jedem Fall ab und es ist schwierig zu verallgemeinern. Wir können Ihnen eine klare Prognose geben nachdem eine persönliche Auswertung mit Ihnen stattgefunden hat.

LEGALE ASPEKTE IM BEZUG AUF DIE TECHNIKEN DER ASSISTIERTEN REPRODUKTION IN SPANIEN

Nach der aktuellen Gesetzgebung heisst es “Frauen haben das Recht sich einer Behandlung zu unterziehen, unabhändig von ihrem Ehestatus und ihrer geschlechtlichen Orientierung.“ Dieses Recht der Mutterschaft ist für alle Frauen geschützt und vor allem: Nicht nur aus Gründen der Unfruchtbarkeit.

Alle Frauen sollen einen unbegrenzten Zugriff zu den Techniken der assistierten Reproduktion haben, sobald Sie das gesetzliche Mindestalter und einen guten gesundheitlichen und psychischen Zustand vorweisen können:

  • Single Frauen
  • Frauen in einer Lebenspartnerschaft
  • Verheiratete Frauen

Es sollte zur Kenntnis genommen werden, dass die Leihmutterschaft in Spanien ausdrücklich verboten ist.

Spendersamen

Die Spenden sind in Spanien anonym so dass das Ärzteteam welches den Patienten betreut einen geeigneten Spender der den umfangreichen Auswahlprozess bewältigt hat auswählt. Nach spanischem Gesetz, „Im Auftrag der Techniken der assistierten Reproduktion liegt die Auswahl der Samenspender ausschliesslich beim Ärzteteam. In jedem Moment wird dabei auf die absolute Anonymität geachtet...“ und „niemlas darf der Spender persönlich von einem Empfänger ausgewählt werden“. Desweiteren sollte das Ärzteteam die Spenderin möglichst ähnlich Ihrer Empfängerin auswählen, dabei werden die physischen Merkmale und die Blutgruppe beachtet.

Das spanische Gesetz definiert die Spende von Gameten oder Embryonen in einem vertrauensvollen und schriftlichen Vertrag zwischen dem Spender und einem autorisierten Zentrum. Dieser Vertrag ist nur widerruflich wenn der Spender über die gespendeten Gameten selbst verfügen möchte und nur dann wenn sie nicht in einem Behandlungzyklus verwendet wurden.

Die Spender

Die Spender müssen volljährig sein und sich bewusst über die Konsequenz der Spende, sowie bei stabiler psychischen Gesundheit sein. Die Klinik muss zudem ein detailliertes Gesundheitsprotokoll welches auch die physischen Merkmale enthalten soll erstellen.

Das spanische Gesetz erlaubt jedem Spender bis zu 6 geborenen Kindern. Dafür müssen die Spender jede vorherige Spende sowie den Ort der Spende angeben.

Für gleichgeschlechtliche Paare welche wünschen sicher einer Behandlung der assistierten Reproduktion zu unterziehen, schreibt das Gesetz vor, dass nicht nur die Patienten die sich einer Behandlung unterzieht, sondern beide Partner die Einverständniserklärung zur Behandlung der Techniken der assistierten Reproduktion unterzeichnen müssen.

Bei single Frauen verlangt das Gesetz die Volljährigkeit und eine stabile psychische Gesundheit, desweiten bestehen keine Einschränkungen um eine Behandlung der assistieren Reproduktion durchführen zu können.

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